• Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1.Zustandekommen des Vertrages

    Der Teilnahmevertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Kurs oder sonstigen Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule Pegnitz e. V. zustande. Die Anmeldung kann schriftlich (mittels Anmeldeformular) oder mündlich (in der Geschäftsstelle oder telefonisch) erfolgen. Telefonische Anmeldungen müssen im Interesse einer gesicherten Kursplanung als verbindlich betrachtet und in Rechnung gestellt werden.
    Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
    Die Anmeldungen gelten für die Gesamtdauer der Veranstaltung. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der VHS Pegnitz anerkannt.
     

    2. Bezahlung

    Bei Kursen wird die vereinbarte Gebühr mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und wird durch die VHS Pegnitz aus organisatorischen Gründen vom Konto des Teilnehmers mit seinem Einverständnis abgebucht.
    Bei Einzelveranstaltungen (Vorträgen, Exkursionen) ist die Gebühr in bar zu Veranstaltungsbeginn bei der beauftragten Person zu entrichten.
    Nebenkosten: Nebenkosten wie Bücher und sonstiges Kursmaterial sind im allgemeinen nicht in den Preisen inbegriffen und gehen zu Lasten der Teilnehmer.

    3. Rücktritt vom Vertrag

    a) Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten,
     - wenn die Mindestzahl von 8 Teilnehmerinnen/Teilnehmern nicht erreicht wird,
     - wenn der von der VHS verpflichtete Kursleiter/die Kursleiterin aus Gründen, die nicht in der
     Risikosphäre der VHS liegen (z. B. Krankheit) ausfällt.

    b) Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann bis eine Woche vor dem 1. Kurstermin ohne Angabe von Gründen und ohne Bearbeitungsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rück-
    tritt bleibt der Anspruch der VHS auf die volle Gebühr bestehen.
    Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Kurs nach erfolgter Anmeldung muss die volle Kurs-
    gebühr und evtl. auch Materialkosten entrichtet werden. Von der Gebühr kann ganz oder
    teilweise abgesehen werden, wenn nachweislich eine unzumutbare Härte nachgewiesen
    werden kann.

    c) Bei Verhinderung des Teilnehmers wegen Krankheit wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Gebühr anteilmäßig zurückgezahlt. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr, mindestens 5,00 Euro einbehalten werden.

    d) Der Rücktritt eines Teilnehmers wegen Wechsel des Kursdozenten oder Reiseleiters ist nicht möglich. Für bereitgehaltene Veranstaltungen oder Leistungen, die vom Angemeldeten nicht in Anspruch genommen wurden, erfolgt keine Gebührenerstattung.

    4. Prüfungen, Bescheinigungen

    Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bei Zusendung durch die Post sind der VHS die Portoauslagen zu entrichten.
     

    5. Urheberschutz

    Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keinen Fall vervielfältigt werden.
     

    6. Haftung

    Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
     

    7. Leistungsumfang, Schriftform

    Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiterin/der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

    8. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studienreisen, Studienfahrten und Exkursionen

    Die Volkshochschule Pegnitz e.V. kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht Veranstalter eine Studienreise sein. Sie ist lediglich Vermittler und beauftragt ein Reise- oder Busunternehmen (=Veranstalter) mit der Durchführung der von ihr inhaltlich erarbeiteten Studienreise oder Exkursion.
    Es gelten deshalb grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters.

    Eine von der Volkshochschule vermittelte Studienreise kann vom Veranstalter abgesagt werden, falls die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (s. Ausschreibung) bis Meldeschluss nicht erreicht wird.

    Rücktritt:
    Rücktritt von Studienreisen
    Nach Abschluss des Reisevertrags ist bei mehrtägigen Studienreisen ein Rücktritt bis 4 Wochen vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen möglich. Bei späterer Stornierung muss mit einer Stornierungsgebühr des Veranstalters oder einer anteiligen Reisegebühr gerechnet werden. Zur Vermeidung von Kosten kann nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle eine geeignete Ersatzperson benannt werden.
    Rücktritt von Exkursionen
    Bei eintägigen Exkursionen kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis eine Woche vor dem Termin ohne Bearbeitungskosten zurücktreten; bei späteren Absagen muss eine Ersatzperson benannt oder die  volle Veranstaltungsgebühr berechnet werden.

    9. VHS-Kurse aus dem Gesundheitsbereich

    In diesen Kursen wird mit unterschiedlichen Methoden versucht, die Besinnung auf die Vorgänge im eigenen Körper und die Harmonisierung zwischen Körper, Seele und Geist zu fördern.

    Dazu zählen alle Entspannungstechniken, Atem- und Wirbelsäulengymnastik, Yoga, Autogenes Training, Massagen usw.
    Die Übungen in den Kursen sind besonders geeignet zur Vorbeugung von Beschwerden und Erkrankungen, insbesondere der Rücken-, Schulter- und gesamten Muskulatur.

    Unsere Kurse sind Hilfe zur Selbsthilfe, nicht Therapie und ersetzen auf keinen Fall den Gang zum Arzt.
    Die Teilnehmer dürfen sich nicht im Krankenstand befinden, Schwerpunkt ist die Prävention.

    10. Besonderes

    Die Volkshochschule Pegnitz e.V. ist jederzeit bereit, auf Antrag von Vereinen oder sonstigen Personenvereinigungen Lehrgänge und Seminare einzurichten. Anträge sind an die Vorstandschaft zu richten.
    Die VHS Pegnitz ist bei ihren Veranstaltungen Gast an Schulen und anderen Institutionen. Bitte behandeln Sie die Einrichtung dort pfleglich. Beachten Sie auch das in Schulen und Vortragsräumen bestehende Rauchverbot.
     

    11. Datenschutz

    Die VHS-Pegnitz speichert und verwendet die Daten der Angemeldeten gemäß dem Bundesdaten-gesetz nur VHS-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

    12. Änderungen

    Nicht immer können Veranstaltungen wie geplant durchgeführt werden. Änderungen des Programms muss sich die Volkshochschule daher vorbehalten. Sie werden rechtzeitig mitgeteilt oder durch die Presse angekündigt.

    13. Anregungen

    Das Angebot der VHS ist bestrebt, den Interessen der Bürger in der Weiterbildung gerecht zu werden. Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir deshalb jederzeit dankbar. Auch Kritik wird soweit wie möglich berücksichtigt.

    14. Ferien

    Während der allgemeinen Schulferien und an Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt.

    Die vhs Pegnitz wünscht Ihnen ein erfolgreiches Semester.