• Bezuschussung von Präventionsangeboten nach §20 SGB V

    Die Volkshochschule Pegnitz bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Prävention, das permanent weiterentwickelt wird.
    In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung und Ernährung kann die Teilnahme an Präventionsangeboten von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB V gefördert werden. Über die Förderung entscheiden ausschließlich die Krankenkassen und die in deren Auftrag arbeitende Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).
    Die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien können sich erheblich von  den Qualitätskriterien der Volkshochschule unterscheiden. Unsere Kursleiter*innen orientieren sich in den Gesundheitsangeboten - basierend auf ihrer medizinisch-fachlichen Qualifikation - vor allem auch an pädagogischen Gesichtspunkten zur Begleitung von Lernprozessen.
    Um Ihnen eine Bezuschussung im Rahmen des §20 SGB V zu ermöglichen, haben wir, trotz eines hohen Verwaltungsaufwandes, einige der Kurse zertifizieren lassen. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, am besten vor Kursbeginn.
    Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres geförderten Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.